Stempel/Steuermarken (Fiskalmarken) wurden früher viel in Ratshäusern, Gerichten und in den Amtsstuben der Gemeinden für Beglaubigungen von Urkunden und Schriftstücken benutzt. Sie quittierten die Entrichtung der amtlichen Steuer für eine steuerpflichtige Dienstleistung. Heute kommen solche Gebührenmarken, die den Briefmarken ähneln, selten zur Benutzung. Die vorgeschriebene Entwertung geschah durch Federzugentwertung oder Siegel. Meist werden heute nur noch die zu beglaubigenden Dokumente mit dem Stempelsiegel der Behörde für gültig erklärt.
Diese Marken gab es in gezähnter oder geschnittener Form. Es sind beim Verkleben von Fiskalmarken Fälle bekannt, wo diese farbig gestalteten, kleinen Klebezettel stillschweigend geduldet und postalisch verwendet wurden.
Der Gebrauch der Wermsdorfer Fiskalmarken bedarf der weiteren Forschung.
Claus Wappler 2011










